Am 28. Oktober 2024 gab das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) seine Entscheidung bekannt, über 100.000 AUDI-Pkws unter dem Aktionscode 23LZ aufgrund eines sogenannten „Thermofensters“ zurückzurufen. Das „Thermofenster“ bezeichnet eine Funktion in der Motorsteuerung von Diesel-Pkws, bei der die Abgasrückführung (AGR) unter bestimmten Umgebungstemperaturen reduziert oder ganz abgeschaltet wird.
Was bedeutet der Audi Rückruf Aktionscode 23LZ?
Die AGR funktioniert, indem ein Teil der Abgase wieder zurück in den Ansaugtrakt des Motors geleitet wird. Dort wird das Abgas mit der Frischluft vermischt und erneut verbrannt. Dadurch sinkt die Verbrennungstemperatur im Zylinder. Durch die niedrigeren Temperaturen entstehen weniger Stickoxide, da diese zum überwiegenden Teil bei hohen Temperaturen ab 1.200 Grad Celsius gebildet werden.
Eine häufige Folge von niedrigen Verbrennungstemperaturen durch eine AGR-Reduktion ist die Verkokung des Motors mit Rußpartikeln. Diese Verkokungen können die Motorleistung beeinträchtigen und langfristig die Lebensdauer der betroffenen Fahrzeuge reduzieren.
Audi Rückruf Aktionscode 23LZ: Prüfung der Abgaswerte
Das KBA weist darauf hin, dass die AGR-Reduktion bei bestimmten Temperaturen gegen die Verordnung (EG) Nr. 715/2007 und die EuGH-Urteile vom Juli 2022 verstößt. Der Audi Rückruf Aktionscode 23LZ betrifft Fahrzeuge, die die Stickoxidemissionen nicht unter allen Betriebsbedingungen einhalten.
Eine Vorgabe für die Prüfung, ob die betroffenen Fahrzeuge den Grenzwert einhalten, ist, dass die Temperatur in der Prüfumgebung zwischen 20 und 30 Grad Celsius liegen muss. Diese Anforderung ist jedem Automobilhersteller und so auch AUDI bekannt. In der Motorsteuerungssoftware legte AUDI fest, dass innerhalb dieses Temperaturbereichs eine hohe Menge an Abgasen der Frischluft beigemischt wird. Bei niedrigeren zweistelligen Temperaturen hingegen hat AUDI die Menge der rückgeführten Abgase reduziert. Dies geschieht durch eine Softwarefunktion der Motorsteuerung, das sogenannte Thermofenster. Die Reduktion der AGR-Rate führt, ausgehend von ansonsten gleichen Bedingungen, dazu, dass sich der Stickoxidausstoß dieser Fahrzeuge erhöht.
In der Beschreibung des KBA heißt es:
„Die AGR-Reduktion über Umgebungstemperatur entspricht nicht der VO (EG) Nr. 715/2007 und den EuGH-Urteilen von Juli 2022 (sog. “Thermofenster“ zwischen 15°C und 33°C).“
Betroffene Modelle im Audi Rückruf Aktionscode 23LZ
Im Rahmen des Audi Rückrufs mit dem Aktionscode 23LZ sind verschiedene Modelle aus den Baujahren 2009 bis 2017 betroffen, darunter:
- Audi A4
- Audi A5
- Audi A6
- Audi Q5
Der Europäische Gerichtshof hat in den vom Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) angesprochenen Urteilen vom Juli 2022 konkretisiert, wann ein Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung einzustufen ist. Unsere Kanzlei vertritt bereits Betroffene der AUDI AG in Schadensersatzprozessen, unter anderem wegen des Einsatzes eines Thermofensters. Juristisch kann ein Thermofenster als unzulässige Abschalteinrichtung gelten, die den Hersteller schadensersatzpflichtig macht. Dies gilt jedoch nicht, wenn die Reduzierung der Abgasrückführung „notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten“.
In unseren Verfahren hat sich AUDI insbesondere damit verteidigt, dass das Thermofenster keine unzulässige Abschalteinrichtung darstellt, da die Reduzierung der Abgasrückführung erforderlich sei, um Motorschäden zu verhindern. Wenn AUDI also selbst erklärt, dass das Thermofenster notwendig ist, um Motorschäden zu vermeiden, stellt sich die Frage, wie AUDI Motorschäden bei den betroffenen Fahrzeugen mit dem Aktionscode 23LZ verhindern möchte. Uns ist nicht bekannt, dass im Rahmen dieser Aktion Fahrzeugbauteile eingebaut werden, die die Schutzfunktion des Thermofensters nach einer Softwareanpassung gleichwertig übernehmen. Besteht also die Möglichkeit, dass AUDI die Gefahr eines erhöhten Motorschadens in Kauf nimmt, um die Anforderungen des Kraftfahrt-Bundesamts durch ein kostengünstiges Software-Update zu erfüllen?
Provokant könnte man formulieren, dass es jedem freisteht, nicht zuletzt die Aktionäre der Volkswagen AG als Mutterkonzern der AUDI AG finanziell dadurch zu unterstützen, dass er seinen AUDI wegen des Motorschaden-Risikos bei bestimmten Umgebungstemperaturen nicht mehr fährt und dies entschädigungslos hinnimmt.
HAHN Rechtsanwälte kritisiert insbesondere, dass AUDI nicht einmal am 28.10.2024 dazu Stellung genommen hat, bei welcher zukünftigen Fahrzeugnutzung nach dem Software-Update das Motorschaden-Risiko erhöht ist. Den betroffenen Fahrzeugen droht jedenfalls im Anschluss an die Entscheidung des Kraftfahrt-Bundesamts konkret die Stilllegung, wenn das Thermofenster nicht verändert oder entfernt wird.
HAHN Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen, die sich das erhöhte Motorschaden-Risiko nach einem Software-Update nicht ohne Entschädigungszahlung von AUDI gefallen lassen wollen, eine kostenfreie Erstberatung an. Die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche gegen die AUDI AG kann mit dem Schutz einer Rechtsschutzversicherung erfolgen. Die Geltendmachung fällt in den Bereich der Verkehrs-Rechtsschutzversicherung oder einer Paket-Rechtsschutzversicherung, die den Bereich Verkehrsrecht einschließt. Unsere Erstbewertung rechnen wir nicht gegenüber Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.